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Auch ich biete IGEL-Leistungen an
Es gibt verschiedene Leistungen,
die ich als sog. Zuzahlungsleistungen anbiete. Die Abrechnung
erfolgt bei gesetzlich Versicherten gemäß
der Gebührenordnung für Ärzte zu einem
niedrigen Steigerungssatz. Es ist für mich eine
Selbstverständlichkeit, auch die Menschen im Rahmen
meiner Möglichkeiten zu behandeln, die sich entsprechende
Therapien nicht leisten können und trotzdem davon
wesentlich profitieren.
Ein größerer Teil der Neuraltherapie
beispielsweise ist im Rahmen des Kassenbudgets nicht
machbar (näheres siehe dort). Während die
Kassen (die in ihren Patienteninformationsbroschüren
häufig die Neuraltherapie befürworten) in
früheren Jahren teilweise wohlwollender Anträge
auf individuelle Kostenbeteiligung positiv beschieden,
versenden sie in letzter Zeit nahezu ausschließlich
Ablehnungen.
Auch ein Großteil regulativmedizinischer
Beratungen oder Beratungen zur individuellen Gesundheitsförderung
können nur als IGEL Leistungen angeboten werden.
Hier ist die Schweiz weiter. Durch einen Volksentscheid
beispielsweise wurde vor einigen Jahren ein Lehrstuhl
für 3 regulative Therapieverfahren an der Universität
Bern eingerichtet (Homöopathie, Akupunktur und
Neuraltherapie) und mehrjährige nationale Forschungsprogramme
ins Leben gerufen, welche inzwischen zumindest teilweise
auch die ökonomische Effizienz dieser Verfahren
bei bestimmten chronischen Erkrankungen nachweisen konnten.
Ich biete unter den derzeitigen gesundheitspolitischen
Voraussetzungen, Selbstzahler-Leistungen an, um eine
entsprechende Qualität an medizinischer Versorgung
auch Gesetzlich Versicherten zukommen lassen zu können,
die sonst nur Privat Versicherten zugute käme.
Dabei versuche ich, so viel wie möglich auch über
das Kassenbudget abrechnen zu können.
Eine Reihe von Ärzten geben "Preislisten"
für ihre IGEL-Leistungen heraus. Damit setzen Sie
die pauschalierte Medizin fort, die dem einen zuviel
und dem anderen zu wenig "abknöpft" (heute
moderner: "abbucht"). Ich bemesse meine Zuzahlungsleistungen
so genau wie möglich an der geleisteten Arbeit.
Als Grundlage dient, wie schon gesagt, die GoÄ,
die Gebührenordnung für Ärzte. Mit meinen
Steigerungssätzen bleibe ich in aller Regel im
Bereich 1.0 1.8! Laborleistungen werden in der
größeren Zahl der Fälle direkt vom Labor
in Rechnung gestellt. Ich bemühe mich, nur mit
Laborärzten zusammenzuarbeiten, die Privatzahlern
faire Preise anbieten.
Nicht für jeden, aber für
manche mag die zum 01.01.2004 wieder neu eingeführte
Kostenerstattungs-Regelung eine interessante Alternative
sein.
Ab dem 01.01.04 haben wieder alle Versicherten die Möglichkeit,
durch Erklärung gegenüber ihrer Krankenkasse
statt der bisherigen Sachleistung das Prinzip der Kostenerstattung
zu wählen!
Vorteil: Sie treten gegenüber
Ihrem Arzt als Privatpatient auf und der Arzt ist von
den Zwängen des Budgets und der strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen
befreit.
Nachteil: Sie müssen sowohl die
Arztrechnungen als auch die Medikamente vorfinanzieren,
erhalten von der Kasse nur einen Teil der Ausgaben zurück.
Eine private Zusatzversicherung wird aber in Kürze
angeboten, die diese Differenz teilweise oder vollständig
übernimmt. Die Wahl gilt jeweils für 1 Jahr
und ist dann für alle im ambulanten Bereich konsultierten
Vertragsärzte verbindlich.

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