Auch ich biete IGEL-Leistungen an

Es gibt verschiedene Leistungen, die ich als sog. Zuzahlungsleistungen anbiete. Die Abrechnung erfolgt bei gesetzlich Versicherten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte zu einem niedrigen Steigerungssatz. Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, auch die Menschen im Rahmen meiner Möglichkeiten zu behandeln, die sich entsprechende Therapien nicht leisten können und trotzdem davon wesentlich profitieren.

Ein größerer Teil der Neuraltherapie beispielsweise ist im Rahmen des Kassenbudgets nicht machbar (näheres siehe dort). Während die Kassen (die in ihren Patienteninformationsbroschüren häufig die Neuraltherapie befürworten) in früheren Jahren teilweise wohlwollender Anträge auf individuelle Kostenbeteiligung positiv beschieden, versenden sie in letzter Zeit nahezu ausschließlich Ablehnungen.

Auch ein Großteil regulativmedizinischer Beratungen oder Beratungen zur individuellen Gesundheitsförderung können nur als IGEL Leistungen angeboten werden.
Hier ist die Schweiz weiter. Durch einen Volksentscheid beispielsweise wurde vor einigen Jahren ein Lehrstuhl für 3 regulative Therapieverfahren an der Universität Bern eingerichtet (Homöopathie, Akupunktur und Neuraltherapie) und mehrjährige nationale Forschungsprogramme ins Leben gerufen, welche inzwischen zumindest teilweise auch die ökonomische Effizienz dieser Verfahren bei bestimmten chronischen Erkrankungen nachweisen konnten.

Ich biete unter den derzeitigen gesundheitspolitischen Voraussetzungen, Selbstzahler-Leistungen an, um eine entsprechende Qualität an medizinischer Versorgung auch Gesetzlich Versicherten zukommen lassen zu können, die sonst nur Privat Versicherten zugute käme. Dabei versuche ich, so viel wie möglich auch über das Kassenbudget abrechnen zu können.

Eine Reihe von Ärzten geben "Preislisten" für ihre IGEL-Leistungen heraus. Damit setzen Sie die pauschalierte Medizin fort, die dem einen zuviel und dem anderen zu wenig "abknöpft" (heute moderner: "abbucht"). Ich bemesse meine Zuzahlungsleistungen so genau wie möglich an der geleisteten Arbeit. Als Grundlage dient, wie schon gesagt, die GoÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Mit meinen Steigerungssätzen bleibe ich in aller Regel im Bereich 1.0 – 1.8! Laborleistungen werden in der größeren Zahl der Fälle direkt vom Labor in Rechnung gestellt. Ich bemühe mich, nur mit Laborärzten zusammenzuarbeiten, die Privatzahlern faire Preise anbieten.

Nicht für jeden, aber für manche mag die zum 01.01.2004 wieder neu eingeführte Kostenerstattungs-Regelung eine interessante Alternative sein.
Ab dem 01.01.04 haben wieder alle Versicherten die Möglichkeit, durch Erklärung gegenüber ihrer Krankenkasse statt der bisherigen Sachleistung das Prinzip der Kostenerstattung zu wählen!

Vorteil: Sie treten gegenüber Ihrem Arzt als Privatpatient auf und der Arzt ist von den Zwängen des Budgets und der strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen befreit.

Nachteil: Sie müssen sowohl die Arztrechnungen als auch die Medikamente vorfinanzieren, erhalten von der Kasse nur einen Teil der Ausgaben zurück. Eine private Zusatzversicherung wird aber in Kürze angeboten, die diese Differenz teilweise oder vollständig übernimmt. Die Wahl gilt jeweils für 1 Jahr und ist dann für alle im ambulanten Bereich konsultierten Vertragsärzte verbindlich.